Ehegattensplitting – die immer gleiche Debatte. Und warum sie mich seit Jahren wütend macht.

Symbolbild Weggabelung – Entscheidung zwischen zwei Systemen

Es ist wieder so weit.

Wieder wird über die Abschaffung des Ehegattensplittings diskutiert. Wieder kommen die gleichen Argumente. Und wieder wird so getan, als handle es sich um eine sachliche, nüchterne Debatte.

Das ist sie nicht.


Die Forderungen – seit Jahren die gleichen

Die Diskussion ist alles andere als neu.

  • Die SPD fordert seit Jahren die Abschaffung oder Einschränkung des Ehegattensplittings. Begründung: Es begünstige „Alleinverdiener-Ehen“ und setze „negative Erwerbsanreize für Frauen“.
  • Auch Bündnis 90/Die Grünen wollen das Splitting durch eine Individualbesteuerung ersetzen – zumindest für neue Ehen.
  • Verbände wie der Deutscher Juristinnenbund sprechen von einem „Relikt vergangener Jahrzehnte“, das Frauen benachteilige.
  • Und aktuell wird das Thema erneut politisch angeheizt – etwa durch Vorstöße aus der Regierung, das Splitting für künftige Ehen abzuschaffen.

Die Argumentationslinie ist dabei immer gleich:

Das Ehegattensplitting hält Frauen davon ab, arbeiten zu gehen.

Immer. Wieder. In Endlosschleife.


Und genau hier beginnt das Problem

Diese Aussage ist nicht einfach „verkürzt“.

Sie ist fachlich schlicht nicht haltbar – zumindest so, wie sie öffentlich dargestellt wird.

Denn sie vermischt zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben:

  1. Die Verteilung der Steuer innerhalb der Ehe
  2. Die Besteuerung des gemeinsamen Einkommens

Und genau das wird konsequent – ich formuliere bewusst deutlich – ignoriert.


Was tatsächlich gilt (und was man leicht nachprüfen kann)

Das Ehegattensplitting ist ein reines Rechenmodell:

  • Einkommen beider Partner wird zusammengelegt
  • halbiert
  • und daraus die Steuer berechnet

Das ist alles.

Es sagt nichts darüber aus:

  • wer wie viel Steuer „trägt“
  • ob ein Partner benachteiligt wird
  • oder ob sich Arbeit „lohnt“

Die Verteilung innerhalb der Ehe erfolgt über die Steuerklassen –
und die sind frei wählbar.

Und es gibt ein Verfahren, das in dieser Debatte fast nie erwähnt wird:

👉 Steuerklasse „IV/IV mit Faktor

Dieses Verfahren sorgt dafür, dass:

  • beide Partner exakt nach ihrem Einkommen belastet werden
  • der Splittingvorteil korrekt berücksichtigt wird
  • keine Verzerrung entsteht

Mit anderen Worten:

👉 Die angebliche Benachteiligung der Frau existiert in diesem System nicht.


Warum wird dann trotzdem etwas anderes behauptet?

Das ist der Punkt, der mich seit Jahren beschäftigt.

Denn hier gibt es nur drei Möglichkeiten:

  1. Man weiß es nicht
  2. Man versteht es nicht
  3. Man verschweigt es bewusst

Und nach Jahren der Wiederholung fällt es schwer zu glauben, dass es nur Unwissen ist.


Was tatsächlich diskutiert wird – aber nie so gesagt wird

Wenn man die Argumente auseinander nimmt, bleibt am Ende etwas anderes übrig:

👉 Es geht nicht um „Benachteiligung“
👉 Es geht nicht um „falsche Steuerklassen“
👉 Es geht um eine Grundsatzfrage:

Soll die Ehe steuerlich als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden – oder nicht?

Und daraus folgt zwangsläufig:

👉 Wenn man das Splitting abschafft, werden viele Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einkommen mehr Steuern zahlen.

Das ist keine Meinung. Das ist Mathematik.


Und genau das wird nicht gesagt

Stattdessen hört man:

  • „Es lohnt sich nicht zu arbeiten“
  • „Frauen werden benachteiligt“
  • „Das System ist ungerecht“

Was man nicht hört:

  • „Wir wollen die Besteuerung von Ehepaaren ändern“
  • „Wir wollen Individualbesteuerung einführen“
  • „Das führt zu Mehrbelastungen bei bestimmten Familienmodellen“

Warum nicht?

Weil das politisch unbequem ist.


Ein kurzer Blick ins Grundgesetz

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz.

Und das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach bestätigt:

👉 Die steuerliche Berücksichtigung der Ehe als wirtschaftliche Einheit ist zulässig.

Das bedeutet nicht, dass das Splitting zwingend ist.
Aber es bedeutet:

👉 Änderungen sind keine rein technische Frage.
👉 Es ist eine gesellschaftliche und verfassungsrechtliche Grundsatzentscheidung.


Mein Problem mit dieser Debatte

Ich habe in den letzten Jahren mehrfach Redaktionen und Politiker angeschrieben.

Nie kam eine Antwort.

Nicht eine!

Und das ist der eigentliche Skandal.

Nicht, dass man das Splitting abschaffen will.
Das kann man politisch fordern.

Sondern:

👉 Wie darüber gesprochen wird.


Was ich verlange

Keine Zustimmung.
Keine bestimmte politische Richtung.

Nur eines:

👉 Ehrlichkeit.

Sagt:

  • dass ihr das System ändern wollt
  • dass es Gewinner und Verlierer gibt
  • dass es um ein anderes Gesellschaftsmodell geht

Aber hört auf, eine technisch falsche Begründung immer wieder zu wiederholen, nur weil sie sich gut anhört.


Zum Schluss

Ich habe kein Problem mit politischen Entscheidungen.

Aber ich habe ein Problem damit, wenn eine komplexe Realität auf eine einfache – und falsche – Formel reduziert wird:

„Das Splitting hält Frauen vom Arbeiten ab.“

Nein.

Das tut es nicht.

Und wer etwas anderes behauptet, sollte zumindest den Anstand haben, es sauber zu begründen.

Oder – noch besser – einfach sagen, worum es wirklich geht.

Nicht die Entscheidung ist das Problem. Sondern der fehlende Mut, sie ehrlich zu begründen.

Nachsatz: Wenn selbst Studien Ursache und Wirkung verwechseln

Ein aktuelles Beispiel liefert eine Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2026, die zu dem Ergebnis kommt, das Ehegattensplitting „bremse die Beschäftigung von Frauen“. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch ein klassisches Problem: Es wird nicht gemessen, was behauptet wird.

Die Studie stellt fest, dass viele Frauen angeben, es lohne sich finanziell nicht, ihre Arbeitszeit auszuweiten. Daraus wird jedoch unmittelbar ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Ehegattensplitting konstruiert. Genau hier liegt der Fehler. Denn eine subjektive Einschätzung („es lohnt sich nicht“) ist kein Beleg für eine konkrete Ursache – schon gar nicht für ein spezifisches Steuersystem.

Tatsächlich beschreibt die Studie lediglich einen bekannten Effekt der progressiven Besteuerung bei gemeinsam veranlagten Einkommen: Zusätzlicher Verdienst wird mit dem Grenzsteuersatz des Haushalts besteuert. Das ist weder neu noch spezifisch für das Ehegattensplitting – und erst recht kein Beleg für eine strukturelle Benachteiligung innerhalb der Ehe.

Besonders bemerkenswert ist, was in der Analyse fehlt: Das seit 2010 bestehende Faktorverfahren (Steuerklasse IV/IV mit Faktor), das genau die oft behauptete ungleiche Belastung innerhalb von Ehen korrigiert, wird nicht berücksichtigt. Damit bleibt ein zentraler Teil der Realität außen vor.

Gerade hier zeigt sich ein grundsätzlicher Punkt: Auch bei Studien und bei Personen, die als „Experten“ auftreten, ist eine kritische Prüfung notwendig. Der Begriff ersetzt keine saubere Herleitung. Wenn Annahmen, Verkürzungen oder Auslassungen unreflektiert bleiben, entsteht schnell der Eindruck wissenschaftlicher Eindeutigkeit, wo in Wahrheit nur eine Interpretation vorliegt.

So entsteht der Eindruck eines Problems, das in dieser Form gar nicht existiert – zumindest nicht so, wie es dargestellt wird. Was bleibt, ist weniger eine belastbare Analyse als vielmehr eine Argumentation, die ein bestimmtes politisches Ziel stützt.

Gerade deshalb wäre hier mehr Zurückhaltung angebracht. Denn wenn selbst Studien beginnen, Wahrnehmungen mit Ursachen zu verwechseln, wird aus Analyse schnell Argumentation – und aus Wissenschaft ein Narrativ.

Link zur Bertelsmann-Studie

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